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   VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21   

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VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21 (https://dejure.org/2021,55482)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.07.2021 - 28 L 69.21 (https://dejure.org/2021,55482)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 28 L 69.21 (https://dejure.org/2021,55482)
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  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Geeignet ist nach Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), § 9 BeamtStG nur derjenige, der dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16/12 -, juris Rn. 10).

    Wird die mangelnde Bewährung eines Probebeamten - wie im vorliegenden Fall - endgültig festgestellt, besteht ungeachtet des Wortlauts des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG kein Ermessen der Behörde hinsichtlich der Entlassungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16/12 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Dabei überlässt das Grundgesetz, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, dem Gesetzgeber die Regelung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 690; VG Berlin, Urteil vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13 -, juris Rn. 76 mit weiteren Nachweisen; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2021 - OVG 1 N 96/20 -, juris).

    Der Begriff "Großer Austausch" ist ebenso wie etwa der Begriff "Umvolkung" darauf gerichtet, Asylbewerbern und Migranten ihre Menschenwürde abzusprechen (so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2021 - OVG 1 N 96/20 - unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 721).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Der Probezeit kommt vor allem deshalb besondere Bedeutung zu, weil Fehleinschätzungen später nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit grundsätzlich nicht mehr korrigierbar sind und deshalb durch die Übernahme nicht geeigneter Bewerber zu Lasten der Allgemeinheit erheblicher Schaden entstehen kann (BVerwG, Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24/78 -, juris Rn. 35 mit weiteren Nachweisen).

    Die Ernennung des Antragstellers zum Beamten auf Probe vermittelt insoweit keinen Vertrauensschutz, der einer Berücksichtigung seines Verhaltens von 2015 bis 2017 entgegenstehen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24/78 -, juris Rn. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - 1 N 96.20

    Verfassungsschutzberichte des Bundes (2016-2019); Identitären Bewegung

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Dabei überlässt das Grundgesetz, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, dem Gesetzgeber die Regelung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 690; VG Berlin, Urteil vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13 -, juris Rn. 76 mit weiteren Nachweisen; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2021 - OVG 1 N 96/20 -, juris).

    Der Begriff "Großer Austausch" ist ebenso wie etwa der Begriff "Umvolkung" darauf gerichtet, Asylbewerbern und Migranten ihre Menschenwürde abzusprechen (so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2021 - OVG 1 N 96/20 - unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 721).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Die hergebrachte Treuepflicht des Beamten erhält unter der Geltung des Grundgesetzes ein besonderes Gewicht dadurch, dass diese Verfassung nicht wertneutral ist, sondern sich für zentrale Grundwerte entscheidet, sie in ihren Schutz nimmt und dem Staat aufgibt, sie zu sichern und sie zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 40 ff.; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Die hergebrachte Treuepflicht des Beamten erhält unter der Geltung des Grundgesetzes ein besonderes Gewicht dadurch, dass diese Verfassung nicht wertneutral ist, sondern sich für zentrale Grundwerte entscheidet, sie in ihren Schutz nimmt und dem Staat aufgibt, sie zu sichern und sie zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 40 ff.; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 15 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04

    Beamtenrecht, Entlassung, Beamter auf Probe, Cannabiskonsum, Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    In den Fällen, in denen sich wie hier der Verwaltungsakt bereits nach summarischer Prüfung als rechtmäßig erweist, rechtfertigen fiskalische Erwägungen einen Sofortvollzug (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. April 2004 - 2 BS 91/04 -, juris Rn. 6), da es öffentlichen Interessen widerspräche, in solchen Fällen weiterhin Bezüge zu zahlen, deren Rückforderung sich womöglich im Falle der Unanfechtbarkeit der Entlassungsverfügung nur schwer verwirklichen ließe.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Das Urteil über die Bewährung des Probebeamten besteht in der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn, ob der Beamte den Anforderungen, die mit der Wahrnehmung der Ämter seiner Laufbahn verbunden wird, voraussichtlich gerecht wird (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2001 - 2 A 5/00 -, juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19

    Entlassung; in Ausbildung befindlicher Polizeibeamter; Trunkenheitsfahrt mit 1,88

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. September 2019 - 4 S 2577/19 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei charakterlichen Zweifeln

  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

  • VG Berlin, 21.01.2016 - 1 K 255.13

    Nennung von "Pro NRW" im Verfassungsschutzbericht 2012 als rechtsextremistische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 4 S 22.19

    Anfechtung des Prüfungsergebnisses eines Widerrufsbeamten zwecks Vermeidung der

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